Ingenieurgesellschaft Gemmer und Leber mbH
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IGL Prüfsachverständiger Ettleben IGL Prüfsachverständiger Stempel IGL Prüfsachverständiger Rhein Gallerie

Prüfsachverständige gem. §§ 20 ff. PrüfVBau in Verbindung mit der BayBO

Auszug aus der Bayerischen Bauordnung (BayBO):
„Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen bescheinigen die Einhaltung der in den Bauvorlagen
oder bauaufsichtlich festgelegten Grundfläche und Höhenlage von baulichen Anlagen im Sinne von Art. 68
Abs. 2 BayBO.“ Sie sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig.

Als Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen betreuen wir Ihr Bauvorhaben in Abstimmung mit allen
beteiligten Behörden auf der Grundlage der Bayerischen Bauordnung sowie des Vermessungs- und Katastergesetzes.
Selbstverständlich unter Einhaltung aller sonstiger geltender Vorschriften.

Dies kann bereits mit einer „Urgeländeaufnahme“ als Planungsgrundlage für den Architekten(in) beginnen und mit
der Einmessung des Gebäudes für das Liegenschaftskataster (GÜVO) enden.

Aber auch vermessungstechnische Gutachten sind mittlerweile ein fester Bestandteil des Tätigkeitsfeldes eines
Prüfsachverständigen für Vermessung.

Folgende Leistungen können Bestandteil unseres „Bauherrenpaketes“ sein:

  • Erstellung von Bestandsplänen (qualifizierter Lageplan)

    - Erfassung des Urgeländes auf dem Baufeld sowie aller Ver- und Entsorgungseinrichtungen mit Einbindung des Katasters

    - Erfassung aller nachbarschaftlichen Gegebenheiten (First- und Traufhöhen etc.)

    - Erstellung des qualifizierten Lageplanes

    - Eintragung aller baurechtlichen Vorgaben (Auszug aus dem gültigen Bebauunsplan etc.)

    - Übergabe aller Unterlagen an den Bauherren oder dessen Architekten(in)

  • Einmessung des Schnurgerüstes

    - Übernahme der digitalen Ausführungsplanung

    - Einholung der Vorgaben aus der Baugenehmigung

    - Überprüfung Bauausführungsunterlagen

    - Erstellung des rechtsverbindlichen Absteckplanes

    - Durchführung von Grob- oder Feinabsteckungen

    - Erstellung und Verteilung der Einmessbescheinigung

  • Sockelkontrolle oder sonstige, baubegleitende Überwachungen

    - Durchführung einer Sockelkontrolle nach Betonage der Kellerdecke oder der Bodenplatte

    - Erstellung und Verteilung der entsprechenden Bescheinigung über die Einhaltung aller Vorgaben

  • Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung (GÜVO)

    - Durchführung der Gebäudeeinmessung

    - Aufbereitung aller Daten und Übergabe an das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Erstellung von Gutachten oder sonstigen Leistungen

  • Ermittlung von Flächen

    - Erfassung und Berechnung von Wohn- oder Gewerbeflächen nach DIN277 oder GIF

  • Vermessungstechnische Gutachten

    - bei Setzungs- oder Deformationsmessungen

    - bei sonstigen Überwachungsmessungen

    - alle sonstigen vermessungstechnischen Gutachten

 

Kontakt + Adresse

Zentrale Werneck

Julius-Echter-Straße 1
97440 Werneck (nahe Schweinfurt)
Telefon: +49 (0) 97 22 – 944 605 - 0
Telefax: +49 (0) 97 22 – 944 605 - 99
Email: info@igl-online.de

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