Sachverständigkeit
- Durchführung von Beweissicherungsvermessungen (vor, während und nach Baumaßnahmen)
- Erstellung vermessungstechnischer Gutachten
- Inklinometermessungen
- Qualifizierter Lageplan
- Erstellung von Einmessbescheinigungen
(gem. Art. 69 Abs. 4 und Art. 72 Abs. 6 Satz 2 BayBO in Verbindung mit § 15 Satz 1 SV Bau)- für das Schnurgerüst
- für die Sockelkontrolle
- Einmessung des neuen Gebäudestandes und Übergabe an die Vermessungsverwaltung